Allgemene Geschäftsbedingungen von TeleVoice München nachfolgend TV genannt vom 10.1.99

1. Umfang der Lieferung und Leistungen

Allen Lieferungen und Leistungen des Verkäufers liegen dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde. Für den Umfang der Lieferungen sind die schriftliche Auftragsbestätigung des Käufers sowie ergänzende schriftliche Vereinbarungen maßgebend. Etwaige vom Käufer vorgeschriebene allgemeine Geschäftsbedingungen gelten als widersprochen und ausgeschlossen. An technischen Dokumentationen, Zeichnungen und anderen Unterlagen verbleibt das Eigentum und die Urheberrechte beim Verkäufer. Diese Unterlagen dürfen nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers Dritten zugänglich gemacht werden. Nebenabreden sowie besondere Zusicherungen sind nur wirksam wenn sie schriftlich vom Verkäufer bestätigt sind. TV verfolgt eine Produktpolitik ständiger Entwicklungen und Verbesserung, deshalb können technische Daten ohne Ankündigung verändert werden.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise gelten ab Versendeort des Verkäufers ausschließlich Versand und eventueller Transportversicherung, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Wenn nichts anderes Vereinbart wurde, gilt der am Tag der Auslieferung gültige Listenpreis. Lieferung und Versand erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Dieser Gefahrenübergang erfolgt auch dann wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Zahlungen sind frei Zahlstelle des Verkäufers zu leisten. Der Käufer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder Rechtskräftig festgestellt sind.

An Ihm unbekannte Kunden liefert der Verkäufer, vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung, nur gegen Barnachnahmen, EC Scheck bis DM 400.- oder Vorkasse. Sollte sich durch veränderte Verhältnisse eine Gefährdung des Zahlungsanspruches ergeben, ist der Verkäufer berechtigt, Vorauszahlungen des Rechnungsbetrages zu verlangen (§ 321 BGB). Der Verkäufer behält sich vor, Anzahlungen zu verlangen.

3. Eigentumsvorbehalt

Die verkaufte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher dem Verkäufer aus der Geschäftsbeziehung gegen den Käufer zustehende Ansprüche Eigentum des Verkäufers. Vor dem Zeitpunkt ist eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt sowie die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Voraussetzung gestattet, daß der Wiederverkäufer die Forderungen aus dem Wiederverkauf gegenüber seinem Abnehmer oder Dritten einschließlich sämtlicher Nebenrechte bereits jetzt an den an den Verkäufer abtritt. Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren, sind dem Käufer zwecks Intervention dem Verkäufer unverzüglich zu melden. Die durch die Intervention dem Verkäufer entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Verkäufers. Bei Zahlungsverzug kann der Verkäufer, unbeschadete seiner sonstigen Schadensersatzansprüche, seine Eigentumsvorbehalt geltend machen, den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen und nach angemessener Frist den Kaufgegenstand unter Verrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten.

4. Lieferung Annahme und Annahmeverzug

Der Verkäufer ist bemüht, die von Ihm angebenen Lieferfristen einzuhalten. eine Gewähr hierfür im Sinne eines Fixgeschäfts wird jedoch nicht übernommen. Bei Lieferverzögerungen ist ein Schadenersatzanspruch des Käufers ausgeschlossen. Falls der Verkäufer die Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer schriftlich eine angemessene Nachfrist zu Gewähren. Nach Ablauf dieser ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störung im Geschäftsbetrieb, insbesondere höhere Gewalt die auf ein unvorhersehbares und oder unverschuldetes Ereignis beruhen und zu schwerwiegenden Betriebsstörungen beim Verkäufer als auch beim Vorlieferanten führen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Ausgelieferte Gegenstände sind auch wenn sie wesentliche Mängel aufweisen, vom Käufer entgegenzunehmen. Nimmt der Käufer den Kaufgegenstand nicht fristgemäß an (Annahmeverzug ), ist der Verkäufer berechtigt über die Ware anderwertig zu verfügen. Unberührt bleiben die Rechte des Verkäufers , nach Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verweigert der Käufer die Annahme der Lieferung oder Leistung ganz oder teilweise oder kommt der Auftrag aus einem vom Verkäufer zu vertretenden Grund nicht zur Durchführung, so kann der Käufer unbeschadet des Anspruchs auf Bezahlung der für den Auftrag schon entstandenen Aufwendungen und der Kosten für die Beseitigung bereits hergestellter Einrichtungen, SSchadensersatz in Höhe von 25% des Auftragswertes oder des Entsprechenden Teiles verlangen. Die Geltendmachung eines tatsächlichen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

5. Rücksendungen

Rücksendungen und der Austausch von Waren bedürfen der vorherigen Zustimmung des Verkäufers. Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen. Bei Rücksendung besteht kein Anspruch auf Zahlungsaufschub für fällige Rechnungsbeträge. Die Kosten für Überprüfungen und event. Instandsetzen des zurückgesandten werden bei der Gutschrift abgezogen oder gesondert in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wegen Beschädigung und übermäßiger Benutzung des Gegenstandes behält der Verkäufer vor.

6. Gewährleistung und Haftung

Beanstandung wegen offensichtlicher Mängel einer Lieferung müßen unbedingt schriftlich nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort dem Verkäufer angezeigt werden; ansonsten ist der Verkäufer von der Mangelhaftung befreit. Dies gilt insbesondere bezüglich der Vollständigkeit der Lieferung. Mängel eines Teiles der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung. Sofern nichts anderes Vereinbart wurde leistet der Verkäufer die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgarantie, gerechnet ab dem Tage der Auslieferung. Im Rahmen der Garantie leistet der Verkäufer kostenlosen Ersatz für alle Materialfehler oder Funktionsfehler. Ausgeschlossen sind alle anderen , weitergehenden Ansprüche des Käufers einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche wegen Folgeschäden und Schäden aus der Durchführung der Nachbesserung. Durch eine Nachbesserung innerhalb der Gewährleistungsfrist tritt weder für die ersetzende Teile noch für daß Gerät eine Verlängerung der Gewährleistung ein. Der Gewährleistungsanspruch ist nicht übertragbar, wenn das Gerät in zweite Hand übergeht. Beim Verkauf von gebrauchten Geräten ist jede Gewährleistung des Verkäufers ausgeschlossen. Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn der Käufer oder ein Dritter ohne daß ausführliche Einverständnis des Verkäufers Eingriffe an dem Gerät vornimmt oder wenn an dem Gerät die Fabrikationsnummer entfernt oder unleserlich gemacht wird oder ein eventuell vorhandener Garantiesiegel entfernt wird. Von jeglichen Gewährleistungen ausgeschlossen sind Transportschäden sowie Fehler die durch unsachgemäße Handhabung, äußere Einwirkung, eindringen von Flüssigkeiten, falschen Anschluß oder falscher Bedienung durch den Käufer oder Dritten verursacht wurden, desweiteren Schäden durch höhere Gewalt z.B. Blitzschlag , Schäden durch Überspannung , statischer Entladung und Funkeinstrahlung , Mängel durch Verschleiß überbeanspruchter mechanischer Teile oder durch Verschmutzung und Programmierfehler. Nicht mit dem Gerät verbundene und Teile Computer, TK Anlagen und Netzanschlüsse Netzwerke usw. sind von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen. Werden Gewährleistungsansprüche Geltend gemacht, so müßen diese durch Vorlage der Kaufrechnung nachgewiesen werden. Garantie Reparaturen werden sofern dies nicht schriftlich anders Vereinbart wurde in den Geschäftsräumen des Verkäufers durchgeführt. Die Anlieferung der im Rahmen der Gewährleistung instandzusetzenden Geräte hat für den Verkäufer fracht und spesenfrei zu erfolgen. Soweit Garantieleistungen in den Räumen des Käufers durchgeführt werden, gehen Kosten für An- und Abfahrt des Service Personals zu dessen Lasten.

7. Reparaturbedingungen außerhalb der Gewährleistung.

Falls nicht ausdrücklich ein Kostenvoranschlag verlangt wird, erfolgt die Reparatur gegen Berechnung des am Tage der Auftragserteilung gültigen Kostensatzes des Verkäufers. Kommt ein Reparaturauftrag aufgrund eines Kostenvoranschlages nicht zustande, stellt der Verkäufer die entstandenen Bearbeitungskosten in Rechnung. Werden Kundendienstarbeiten in den Räumen des Käufers oder Dritter durchgeführt, gehen die An und Abfahrtskosten zu lasten des Auftraggebers. Die kosten für ein und Rücksendungen n von Reparaturgeräten sind vom Auftraggeber zu tragen. Rügen wegen Reparaturmängel müssen unverzüglich schriftlich erfolgen. kostenplichtige Reparaturen werden nur gegen Barzahlung, Per Nachnahme oder ec Scheck bis 400.- DM durchgeführt

8. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist München. Für die vertraglichen Beziehungen gilt Deutsches Recht.

9. Verbindlichkeit des Vertrages

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen wirksam. Mit Erteilung eines Auftrages